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firstlocation
Pjuma Location & Motiv
Inhaber:Stefan Kayser
Brandshofer Deich 33
20539 Hamburg
Tel.:+49 40 209 347 02
Fax.:+49 40 209 347 029
www.firstlocation.de
info@firstlocation.de
Geschäftsführer
Stefan Kayser
Bildquellenangaben:
Wir bedanken uns bei photocase.de und vielen Scouts.
Bildnachweis:
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Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Firstlocation AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Location,Motiven,Fahrzeugen egal welcher Art für Events,Werbung,Foto,Film, TV und Kino
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Auftragsbedingungen für Vermittlungsgeschäfte von firstlocation mit den Kunden als Motiv, Location und Fahrzeuggeber genannt.
1.2 Kunden von firstlocation sind sowohl Anbieter Motiv, Location und Fahrzeuggeber als auch angefrage Firmen welche Fahrzeuge jeglicher Art zur Verfügung stellen. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
1.3 firstlocation tritt als Vermittler fremder Leistungen (d.h. Location oder Fahrzeugbereitstellung durch den Eigentümer oder Mieter)auf.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustande kommen des Vermittlungsauftrages, die Pflichten von firstlocation und die der Kunden sowie die Abwicklung des zwischen dem Kunden und firstlocation vereinbarten Vermittlungsauftrages.
2. Anmeldung
2.1 Der Motiv oder Fahrzeuggeber kann im Rahmen der von firstlocation vorgegebenen Leistungspaketen seinen Selbsteintrag in der von ihm gewählten Eintragsform und den sonstigen aus dem Erfassungsformular ersichtlichen Angaben vornehmen. Die Selbsteinträge sind auf dem Server von firstlocation verfügbar und innerhalb unseres Firmen internen Intranetz einsehbar.
2.2 Angaben zur Locationen oder Motiv bis Fahrzeugen jeglicher Art werden in unserem Eingabe Formular abgefragt und nur bei vollständigkeit gespeichert.
2.3 Der Kunde beauftragt firstlocation durch seine Anmeldung mit der Bereitstellung seiner Location,Motiv oder Fahrzeug jeglicher Art eine Präsentation und Vermittlung vorzunehmen.
2.4 Eine Vermittlung wird für Filmfirmen für Film-, TV- und Werbeproduktionen sowie Foto-Shootings angestrebt.
2.5 firstlocation ist bestrebt, durch aufschlussreiche und transparente Abbildung bzw. Beschreibung der aufgenommenen Einträge diese für die Vermittlung attraktiv zu machen. Eine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung übernimmt firstlocation nicht.
2.6 Der Kunde erhält eine Bestätigung über den Eingang seiner Anmeldung bzw.Buchung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail- Adresse.
2.7 Der Kunde verpflichtet sich, firstlocation unverzüglich per E-Mail zu informieren, wenn Ihn diese Bestätigungs-Mail nicht innerhalb von 24 Stunden nach Absenden der Anmeldung erreicht hat.
2.8 Der Kunde verpflichtet sich zur Aktualisierung bei Verkauf, Diebstahl oder die Veränderung wesentlicher Eigenschaften der Location,Motiv oder Fahrzeug jeglicher Art anzuzeigen.
3. Erfassung / Aufnahme
3.1 Die übermittelten Anmeldungen werden durch uns kontrolliert und ggf. je nach gebuchtem Leistungspaket ergänzt und redaktionell bearbeitet.
3.2 Bei Vollständigkeit der Daten und Zahlung des Leistungspakets wird der Datensatz frei geschaltet und in unsere Netzwerke kopiert.
3.3 Der Kunde übermittelt nach Erhalt seiner Zugangsdaten und nachfolgendem Login seinen Datensatz.
3.4 Über das Datenbank Formular wird der Datensatz aufgenommen und nach Vorgabe der Maske eingepflegt.
3.5 Von Ansprüchen Dritter an den übermittelten Fotos stellt der Kunde firstlocation frei. firstlocation besitzt als Urheber die Rechte an allen von firstlocation selbst aufgenommenen Fotos. Dieses gilt insbesondere bei dem Leistungspaket first exklusiv.
3.6 Die übermittelten Fotos werden geprüft und dem Datensatz hinzugefügt.
3.7 Liegen alle 5 Ansichten vor und ist der Datensatz vollständig ausgefüllt dann erhält der Kunde eine Mitteilung über den erfolgreichen Eintrag.
3.8 Mit den Zugangsdaten kann der Kunde die wesentlichen Daten zu dem bzw. zu den angemeldeten Motiv einsehen, ändern und ergänzen.
4. Vermittlung
4.1 Anfrage von Produktionsgesellschaften für Foto,Film und Werbung werden von firstlocation elektronisch erfasst und aufbereitet. Anschließend erfragt firstlocation telefonisch die Verfügbarkeit des Motiv,Location oder Fahrzeug jeglicher Art beim Motivgeber(Kunde) an. Der Kunde sichert die Verfügbarkeit entweder zu oder sagt diese schriftlich per Mail zu. Bei Verfügbarkeit des Motiv,Location oder Fahrzeug jeglicher Art wird ein Mietpreis pro Tag und Art der Nutzung verhandelt.
4.2 Bei Verfügbarkeit für Motive und Location wird ein Mietpreis für die Dauer des Einsatzes vereinbart.
4.3 Im nachfolgenden wird ein Motiv/Location oder Mietvertrag mit der Produktionsgesellschaft geschlossen.
4.4 Eine Zahlung erfolgt durch die Produktionsgesellschaft (entweder in bar nach Dreh oder per Überweisung auf das Konto des Motivgebers (Kunde) durch die Produktionsgesellschaft).
4.5 Der Motivgeber oder Fahrzeuggeber (Kunde) erhält von firstlocation konkrete Informationen zum Einsatzort und zur Einsatzzeit am Drehort.
4.6 firstlocation erbringt seine Vermittlungsleistung ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Produktionsfirmen oder Event Gesellschaften oder des Motivgebers (Kunde) finden keine Anwendung, auch wenn firstlocation diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
5. Fahrzeugtransfer
5.1 Der Transfer des vermittelten Fahrzeugs zum Drehort kann bei bedarf durch den Fahrzeugbesitzer bzw. einer Transfergesellschaft gewährleistet werden.
5.2 Bei Bedarf vermittelt firstlocation den Transport und die Versicherung des Fahrzeugs an eine Transfergesellschaft.
6. Haftung
6.1 Haftungsbeschränkung firstlocation oder tätige Mitarbeiter von firstlocation übernehmen keinerlei Gewähr für den Inhalt der bereit gestellten Informationen auch wenn die jeweiligen Inhalte bzw. auch die Website nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von firstlocation beruhen, haftet firstlocation jedoch unbeschränkt.
6.2 Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Leistung sind ausschließlich die jeweiligen Vertragspartner verantwortlich. Insbesondere für Schäden an vermittelten Locationen und Fahrzeugen aller Art übernimmt firstlocation keinerlei Haftung.
7. Fahrzeugeinsatz
7.1 Das Fahrzeug ist am Drehort grundsätzlich durch eine Drehortversicherung der Produktion versichert. Sämtliche Instruktionen bzw. Ansprüche die Fahrzeug-Behandlung betreffend sind an die Produktion vor Ort zu richten.
7.2 Bei einer Beauftragung kann dieses auch durch firstlocation erfolgen.
7.3 Firstlocation ist ausdrücklich von Haftungsansprüchen, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Fahrzeugs am Drehort entstehen, freigestellt.
7.4 Der Fahrzeugbesitzer bestimmt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bzw. in den Vorabsprachen ob, wie und durch wen das Fahrzeug am Set bewegt oder gefahren werden darf.
8. Provision und Zahlungen
8.1 firstlocation finanziert sich in erster Linie durch eine im erfolgreichen Vermittlungsgeschäft anfallende Provision.
8.2 Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, sobald eine Produktion oder Event Gesellschaft ein Vertrag unterzeichnet.
8.3 Die Provisionen für die Vermittlung und Handling von firstlocation beträgt 20% des vereinbarten Gesamt Mietpreises zwischen dem Motivgebers (Kunden) und Produktionsgesellschaft.
9. Verbot der Weitergabe von Daten
9.1 firstlocation verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Daten, insbesondere die gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten.
9.2 Der Kunde ermächtigt firstlocation die bereitgestellten Fotos und Informationen zu nutzen.
9.3 Der Kunde versichert, dass die Fotos und ihr Gebrauch keine Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichten Bereich des Kunden. Dieser stellt firstlocation in vollem Umfang von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen firstlocation frei.