Impressum
Anschrift |
firstlocation Pjuma Location & Motiv Inhaber:Stefan Kayser Brandshofer Deich 33 20539 Hamburg
Tel.:+49 40 209 347 02 Fax.:+49 40 209 347 029 www.firstlocation.de |
info (at) firstlocation.de | |
Geschäftsführer | Stefan Kayser |
USt-ID | |
HRB |
Bildquellenangaben:
Wir bedanken uns bei photocase.de und vielen Scouts.
Bildnachweis:
cw-design / time. /kallejipp /akzidenz grotesk /cw-design /kallejipp /ottefoto /phunk /taiko /Biker64th /ux4 /nikstar /froodmat /FrozenDaiquiri /PeJay / onglschwör /peterpaul /checka /wubwien /akileb /atyclb /ieniemienie /Inuit /JFJ /zettberlin /wurly /Hita ONE /marekdb / chriskuddl | ZWEISAM / Holly Day /cydonna /JvF /jlokij /judigrafie /prokop /Hindemitt /er: / AndreasF. /blorges /lama-photography /lama-photography / mätzchen /zettberlin /stop-sells /Koosinger /Holly Day /daniel.schoenen /Tobias61 / jbkfotos /www.photocase.de
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Firstlocation AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung
von Location,Motiven,Fahrzeugen egal welcher Art für Events,Werbung,Foto,Film, TV und Kino
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der
Auftragsbedingungen für Vermittlungsgeschäfte von firstlocation mit den
Kunden als Motiv, Location und Fahrzeuggeber genannt.
1.2 Kunden von firstlocation sind sowohl Anbieter Motiv, Location und
Fahrzeuggeber als auch angefrage Firmen welche Fahrzeuge jeglicher Art zur
Verfügung stellen. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
1.3 firstlocation tritt als Vermittler fremder Leistungen (d.h. Location oder
Fahrzeugbereitstellung durch den Eigentümer oder Mieter)auf.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustande kommen des
Vermittlungsauftrages, die Pflichten von firstlocation und die der Kunden sowie
die Abwicklung des zwischen dem Kunden und firstlocation vereinbarten
Vermittlungsauftrages.
2. Anmeldung
2.1 Der Motiv oder Fahrzeuggeber kann im Rahmen der von firstlocation
vorgegebenen Leistungspaketen seinen Selbsteintrag in der von ihm
gewählten Eintragsform und den sonstigen aus dem Erfassungsformular
ersichtlichen Angaben vornehmen.
Die Selbsteinträge sind auf dem Server von firstlocation verfügbar und
innerhalb unseres Firmen internen Intranetz einsehbar.
2.2 Angaben zur Locationen oder Motiv bis Fahrzeugen jeglicher Art werden in
unserem Eingabe Formular abgefragt und nur bei vollständigkeit gespeichert.
2.3 Der Kunde beauftragt firstlocation durch seine Anmeldung mit der
Bereitstellung seiner Location,Motiv oder Fahrzeug jeglicher Art eine
Präsentation und Vermittlung vorzunehmen.
2.4 Eine Vermittlung wird für Filmfirmen für Film-, TV- und Werbeproduktionen
sowie Foto-Shootings angestrebt.
2.5 firstlocation ist bestrebt, durch aufschlussreiche und transparente Abbildung
bzw. Beschreibung der aufgenommenen Einträge diese für die Vermittlung
attraktiv zu machen. Eine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung übernimmt
firstlocation nicht.
2.6 Der Kunde erhält eine Bestätigung über den Eingang seiner Anmeldung
bzw.Buchung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-
Adresse.
2.7 Der Kunde verpflichtet sich, firstlocation unverzüglich per E-Mail zu
informieren, wenn Ihn diese Bestätigungs-Mail nicht innerhalb von 24 Stunden
nach Absenden der Anmeldung erreicht hat.
2.8 Der Kunde verpflichtet sich zur Aktualisierung bei Verkauf, Diebstahl oder die
Veränderung wesentlicher Eigenschaften der Location,Motiv oder Fahrzeug
jeglicher Art anzuzeigen.
3. Erfassung / Aufnahme
3.1 Die übermittelten Anmeldungen werden durch uns kontrolliert und ggf. je nach
gebuchtem Leistungspaket ergänzt und redaktionell bearbeitet.
3.2 Bei Vollständigkeit der Daten und Zahlung des Leistungspakets wird der
Datensatz frei geschaltet und in unsere Netzwerke kopiert.
3.3 Der Kunde übermittelt nach Erhalt seiner Zugangsdaten und nachfolgendem
Login seinen Datensatz.
3.4 Über das Datenbank Formular wird der Datensatz aufgenommen und nach
Vorgabe der Maske eingepflegt.
3.5 Von Ansprüchen Dritter an den übermittelten Fotos stellt der Kunde
firstlocation frei. firstlocation besitzt als Urheber die Rechte an allen von
firstlocation selbst aufgenommenen Fotos. Dieses gilt insbesondere bei dem
Leistungspaket first exklusiv.
3.6 Die übermittelten Fotos werden geprüft und dem Datensatz hinzugefügt.
3.7 Liegen alle 5 Ansichten vor und ist der Datensatz vollständig ausgefüllt dann
erhält der Kunde eine Mitteilung über den erfolgreichen Eintrag.
3.8 Mit den Zugangsdaten kann der Kunde die wesentlichen Daten zu dem bzw.
zu den angemeldeten Motiv einsehen, ändern und ergänzen.
4. Vermittlung
4.1 Anfrage von Produktionsgesellschaften für Foto,Film und Werbung werden
von firstlocation elektronisch erfasst und aufbereitet. Anschließend erfragt
firstlocation telefonisch die Verfügbarkeit des Motiv,Location oder Fahrzeug
jeglicher Art beim Motivgeber(Kunde) an.
Der Kunde sichert die Verfügbarkeit entweder zu oder sagt diese schriftlich per
Mail zu.
Bei Verfügbarkeit des Motiv,Location oder Fahrzeug jeglicher Art wird ein
Mietpreis pro Tag und Art der Nutzung verhandelt.
4.2 Bei Verfügbarkeit für Motive und Location wird ein Mietpreis für die Dauer des
Einsatzes vereinbart.
4.3 Im nachfolgenden wird ein Motiv/Location oder Mietvertrag mit der
Produktionsgesellschaft geschlossen.
4.4 Eine Zahlung erfolgt durch die Produktionsgesellschaft (entweder in bar nach
Dreh oder per Überweisung auf das Konto des Motivgebers (Kunde) durch die
Produktionsgesellschaft).
4.5 Der Motivgeber oder Fahrzeuggeber (Kunde) erhält von firstlocation konkrete
Informationen zum Einsatzort und zur Einsatzzeit am Drehort.
4.6 firstlocation erbringt seine Vermittlungsleistung ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Produktionsfirmen oder Event
Gesellschaften oder des Motivgebers (Kunde) finden keine Anwendung, auch
wenn firstlocation diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
5. Fahrzeugtransfer
5.1 Der Transfer des vermittelten Fahrzeugs zum Drehort kann bei bedarf durch
den Fahrzeugbesitzer bzw. einer Transfergesellschaft gewährleistet werden.
5.2 Bei Bedarf vermittelt firstlocation den Transport und die Versicherung des
Fahrzeugs an eine Transfergesellschaft.
6. Haftung
6.1 Haftungsbeschränkung
firstlocation oder tätige Mitarbeiter von firstlocation übernehmen keinerlei
Gewähr für den Inhalt der bereit gestellten Informationen auch wenn die
jeweiligen Inhalte bzw. auch die Website nach bestem Wissen und Gewissen
erstellt wurden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von
firstlocation beruhen, haftet firstlocation jedoch unbeschränkt.
6.2 Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Leistung sind
ausschließlich die jeweiligen Vertragspartner verantwortlich.
Insbesondere für Schäden an vermittelten Locationen und Fahrzeugen aller
Art übernimmt firstlocation keinerlei Haftung.
7. Fahrzeugeinsatz
7.1 Das Fahrzeug ist am Drehort grundsätzlich durch eine Drehortversicherung
der Produktion versichert. Sämtliche Instruktionen bzw. Ansprüche die
Fahrzeug-Behandlung betreffend sind an die Produktion vor Ort zu richten.
7.2 Bei einer Beauftragung kann dieses auch durch firstlocation erfolgen.
7.3 Firstlocation ist ausdrücklich von Haftungsansprüchen, die durch
unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Fahrzeugs am Drehort
entstehen, freigestellt.
7.4 Der Fahrzeugbesitzer bestimmt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bzw. in den
Vorabsprachen ob, wie und durch wen das Fahrzeug am Set bewegt oder
gefahren werden darf.
8. Provision und Zahlungen
8.1 firstlocation finanziert sich in erster Linie durch eine im erfolgreichen
Vermittlungsgeschäft anfallende Provision.
8.2 Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, sobald eine Produktion oder Event
Gesellschaft ein Vertrag unterzeichnet.
8.3 Die Provisionen für die Vermittlung und Handling von firstlocation beträgt 20%
des vereinbarten Gesamt Mietpreises zwischen dem Motivgebers (Kunden)
und Produktionsgesellschaft.
9. Verbot der Weitergabe von Daten
9.1 firstlocation verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen
Daten, insbesondere die gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten.
9.2 Der Kunde ermächtigt firstlocation die bereitgestellten Fotos und
Informationen zu nutzen.
9.3 Der Kunde versichert, dass die Fotos und ihr Gebrauch keine Urheber- oder
sonstige Rechte Dritter verletzen. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den
Pflichten Bereich des Kunden. Dieser stellt firstlocation in vollem Umfang von
etwaigen Ansprüchen Dritter gegen firstlocation frei.